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Wir
beraten:
— Arbeitnehmer
— Beamte
— Rentner
— Schüler
— Studenten
Als
Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins. |
Erstellung
der Einkommenserklärung
Prüfung des Steuerbescheides (sachliche
und rechnerische Richtigkeit)
Steuerliche Beratung gem. § 4 Abs. 3 StBG
z.B. bei Geldanlagen und Immobilien
Lohnsteuerermäßigungsanträge
Freistellungsanträge für Einnahmen
aus Kapitalvermögen
Kindergeld (Antragstellung und Beratung)
Bafög-Beratung sowie Hilfestellung bei
der Beantragung
Eigenheimzulage mit Kinderzulage gem. Steueränderungsgesetz
2004
Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen hierzu)
Rechtsmittelführung, bis zur Klage vor
dem Finanzgericht bei offensichtlich
falschen Steuerbescheiden.
Einladung zur Mitgliederversammlung!
am Freitag, den 04. November 2011
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